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Mit einem Minijob lässt sich die Haushaltskasse aufbessern. Damit Sie keine Abzüge befürchten müssen, darf ein gewisser Stundensatz pro Monat nicht überschritten werden.
Beschäftigungen, die mit maximal 520 Euro im Monat entlohnt werden, nennt man Minijob. Diese Art der Anstellung ist für zahlreiche Menschen in Deutschland eine Möglichkeit, ein wenig Geld dazuzuverdienen – und trotzdem anderen Verpflichtungen noch nachzukommen.
Minijobs gehören zu den sogenannten geringfügigen Beschäftigungen. Bei diesen werden keine Steuern und Abgaben für den Lohn fällig. Angestellte verdienen also „brutto für netto“ – allerdings nur dann, wenn die Lohnobergrenze von 520 Euro (bis 30. September 2022: 450 Euro) eingehalten wird. Innerhalb von zwölf Monaten sind hier nur drei Zahlungen erlaubt, die darüber hinaus gehen, sonst rutscht der Angestellte in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Aber wie viele Stunden Arbeit in Monat sind denn nun erlaubt?
Minijob von 520 Euro: Wie viele Stunden im Monat gearbeitet werden darf
Laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) gibt es bei einer 520-Euro-Stelle keine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitsstunden. Aber: Für die 520 Euro ist die Grundlage der aktuelle Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde. Das bedeutet, dass Minijobber seit Oktober 2022 maximal rund 43 Stunden im Monat arbeiten dürfen (520 € : 12 € = 43,33 h).
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Wer jedoch über dem Mindestlohn verdient, darf dementsprechend weniger Stunden im Monat arbeiten. Hier eine kleine Übersicht:
Mindestlohn pro Stunde | Mögliche Stundenzahl im Monat |
---|---|
13 | 40 |
15 | 34,6 |
18 | 28,8 |
20 | 26 |
Info hier: Steigt der Mindestlohn, müssen die Beschäftigten im Minijob ihre Stundenzahl anpassen.
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520-Euro-Job: Grundsätzliches zur geringfügigen Beschäftigung
Ebenfalls wichtig zu wissen ist, dass Minijobber ein Anrecht auf die gleiche Bezahlung haben, wie sie auch die voll- und teilzeitbeschäftigten Kollegen bekommen. Das bedeutet, dass man genauso Anspruch auf Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Sonntags- oder Nachtarbeitszuschläge hat, wie alle anderen Mitarbeiter des Unternehmens.
Für Arbeitgeber ist es verpflichtend, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer als Minijobber beschäftigen Mitarbeiter zu dokumentieren. Laut DGB kann er diese Aufgabe den Angestellten auch direkt übertragen. Wichtig ist hier, dass die Aufzeichnungen spätestens innerhalb sieben Tage nach dem jeweiligen Arbeitstag vorliegen und für zwei Jahre aufbewahrt werden. Der DGB empfiehlt außerdem, die Aufzeichnungen einmal in der Woche zusammen mit dem Arbeitgeber zu unterschreiben/gegenzuzeichnen lassen. So haben beide Seiten einen Nachweis bei etwaigen Streitigkeiten. Weigert sich der Arbeitgeber, sollte man die Arbeitszeiten zusätzlich auch selbst aufzeichnen.
Übrigens: Wissen Sie welche Arbeitsunterbrechungen gehören mit zur Arbeitszeit gehören, und welche nicht?
Author: Jody Gibson
Last Updated: 1698898082
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Job: Surveyor
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